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SPD-Mainhausen: Auch im Jahr 2022 niedrige Steuersätze

Zweitniedrigster Hebesatz bei Grundsteuer B und Gewerbesteuer / „Keine Erhöhung für 2022“

Auch im Jahr 2021 bewegte sich die Gemeinde Mainhausen bei Grundsteuer und Gewerbesteuer im kreisweiten Vergleich weiter im untersten Bereich. Wie der Geschäftsführer der SPD-Fraktion Marco Schreiner mitteilt, ist dies das Ergebnis einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler Hessen e.V. zur Entwicklung der kommunalen Steuersätze im Kreis Offenbach.

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Der Hebesatz der Grundsteuer B (Abgabe für bebaute oder bebaubare Grundstücke) mit 394 Punkten ist im Vergleich zum restlichen Kreis Offenbach der zweitniedrigste - lediglich Gewerbesteuerprimus Neu-Isenburg konnte sich geringere Steuersätze leisten. In der Nachbarkommune Seligenstadt müssen so zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zum Beispiel 431 Punkte, im Rodgau 450 und in Langen gar 860 Punkte entrichtet werden. Das entspricht dort einer Mehrbelastung von etwa 120 Prozent.

„Bei der Gewerbesteuer wird mit 357 Punkten in Mainhausen zudem lediglich der Nivellierungssatz des Landes Hessen angelegt. Also der Messbetrag auf dessen Grundlage zwangsweise Kreis- und Schulumlage abzuführen sind. Auch hier hat erneut nur Neu-Isenburg (345 Punkte) einen günstigeren Steuersatz und erlaubt sich den Luxus, Umlagen an den Kreis abzuführen, für die sie im Sinne des Haushaltsrechts faktisch keine Einnahmen generieren“, erläutert der Vorsitzende Haupt- und Finanzausschuss Jens Malsy die komplexe Umlagefinanzierung zwischen Kommunen und Kreis. Den Spitzensteuersatz erhebt Dietzenbach (395 Punkte).

„Diese Ergebnisse zeigen, dass wir die Abgabenlast sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die lokale Wirtschaft trotz der überaus erfolgreichen Haushaltskonsolidierung des vergangenen Jahrzehntes niedrig halten konnten. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sind erneut keine Änderungen der Hebesätze vorgesehen. Wir werden auch in den kommenden Jahren auf eine sparsame Haushaltsführung achten und neben der politischen Schwerpunktsetzung im Kinder- und Jugendbereich vorrangig nur dort Ausgaben tätigen, wo langfristig entsprechende Synergie- und Einspareffekte erzielt werden können. Auch die Umsetzung der anstehenden und überaus wichtigen Klimaschutzmaßnahmen sollte angesichts endlicher Ressourcen immer auch einer Überprüfung der wirtschaftlichen Aspekte unterzogen werden. Bestenfalls springt mit jeder eingesparten Tonne Kohlendioxid auch ein Synergieeffekt im ökonomischen oder sozialen Zusammenhang heraus“, so Marco Schreiner abschließend.