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Regionalplan Neuaufstellung: Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion in der RVS Kai Gerfelder zum APK 2.0 und zum Eckpunktepapier, Mühlheim, 13.05.2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heutigen Beschlussfassung zum Eckpunktepapier für die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und der künftigen Berücksichtigung der Regionalen Grünzüge setzt die Kooperation von SPD und CDU einen weiteren wichtigen Meilenstein hin zur einem ausgewogenen Planentwurf für die Erste Offenlage.
Die Fraktionen von SPD und CDU haben in den vergangenen Monaten hart daran gearbeitet, einen Leitfaden zu erstellen, in dem die drei Ebenen der Nachhaltigkeit nämlich ökologische, soziale und ökonomische Komponenten Berücksichtigung finden.

Rede_Mühlheim_2022_05_13

Foto: Mit seiner Rede zu den Beschlüssen für die weitere Erstellung des Regionalplans Südhessen machte der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Regionalversammlung Kai Gerfelder deutlich, wie die Anforderungen für bezahlbaren Wohnraum und die nötige Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimawandel in Einklang gebracht werden können.

Werfen wir zunächst einen kurzen und gerafften Blick zurück: Nach der Vorlage und Diskussion des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) durch Albert Speer und Partner hat die Regionalversammlung im Dezember 2019 einen Kriterienkatalog für die Erstellung eines Aktualisierten Plankonzeptes - kurz APK - beschlossen.

Anhand dieser so genannten „Dezember-Beschlüsse“ hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die schon andeutungsweise kenntlich machte: Die beschlossenen Kriterien ermöglichen nur unzureichend die Erstellung eines anwendungsfähigen Planentwurf: Begriffe wie Raumbild, Basisflächenpool, Hauptvariante und Ergänzungsflächen prägten die Diskussion.

Seit November 2021 also seit sieben Monaten diskutieren wir nun anhand der Vorlage des RP das APK 2.0. Zwischenzeitlich wurde das APK ergänzt durch das Eckpunktepapier, ebenfalls vorgelegt durch das RP im Februar 2022.

Zentraler Punkt der Diskussionen in diesen sieben Monaten war und ist die ungleiche Verteilung von Siedlungs- und Gewerbegebietsflächen in der Gebietskulisse Südhessen. Auf Grundlage der Beschlüsse von 2019 zeichnete sich eine weitreichende Siedlungsflächenneuausweisung insbesondere im Norden der Region - sprich der Wetterau - ab, um den für die Gesamtregion prognostizierten Wohnflächenbedarf des Institut Wohnen und Umwelt (IWU) zu decken.

Hingegen fehlten bereits auf den ersten Blick erkennbar Entwicklungsflächen im Kern – also im Regionalverbandsgebiet und kleinteiliger im so genannten „Frankfurter Bogen“.

Fraktionsübergreifend von FDP bis Bündnis `90/Grüne war man sich angesichts der im Haupt- und Planungsausschuss vom 26.11.21 präsentierte Karten einig, die sogenannte „Unwucht“ der Flächenpotentiale rechtssicher und nach einheitlichen Kriterien für die gesamte Region zu beseitigen. (Ich erinnere an die Wortbeiträge von Rouven Kötter und MdL Katy Walter, die ihre Freude (!) darüber zum Ausdruck brachten, dass jetzt ein politischer Abwägungsprozess stattfinden müsse).

In Folge dieser Diskussion hat sich die Kooperation von SPD und CDU mittels vier Anträgen zum APK 2.0 dieser Aufgabe gestellt. So haben wir zunächst unter Berücksichtigung der vom RP zur Verfügung gestellten Karten und den dazugehörigen Tabellen die Ursachen für diese so genannte Unwucht analysiert.

Als mögliche „Stellschrauben zur Nachjustierung“ sind dabei auf Seite der Restriktionen die Kategorien:
•    Regionaler Grünzug
•    die Bewertung der Landesweiten Klimaanalyse

auf Seiten der Gunstkriterien die Faktoren:
•    bestehende Planfläche im gültigen Regionalplan 2010
•    1.000-Meter-Radius zur Schiene
•    Lage an einer LEP-Entwicklungsachse oder Regionalen Entwicklungsachse
•    Oberzentrum bzw. Impulszentrum im Regionalen Entwicklungskonzept von Albert Speer + Partner
verblieben.

Bereits in der März-Sitzung 2021 sind hinsichtlich des Umgangs mit den Bestandsflächen aus dem Regionalplan 2010 entsprechende Beschlüsse erfolgt. Diese garantieren zunächst bis zur Offenlage eine Planungssicherheit für die Kommunen.

Dass diese Flächen zunächst erhalten bleiben, ist aber nicht nur aus Sicht der Rechtssicherheit logisch: Immerhin sind diese Areale bereits im alten Aufstellungsverfahren endabgewogen und damit frei von jeglicher Restriktion!

Mit der heutigen Beschlussfassung zum Eckpunktepapier und den dazugehörigen Änderungsanträgen bearbeiten wir die weiteren Kriterien zur Beseitigung der viel zitierten „Unwucht“. Wir folgen dabei weitestgehend dem Vorschlag der Regierungspräsidentin bei der Anwendung der genannten Gunstkriterien.

Das Signal in dieser Art und Weise weiterzuarbeiten haben wir im HPA des 08.04.21 gesendet. An dieser Stelle geht mein Dank schonmal vorab an die Mitarbeiter des RP - stellvertretend nenne ich Herrn Bleher - die uns die Herangehensweise nach einheitlichem Schema schlüssig erläutert haben.

Hinreichende Diskussionen haben wir dabei über den Umgang mit der Landesweiten Klimaanalyse Hessen - auf deren Vorlage wir übrigens zwei Jahre gewartet haben - geführt.

Wir haben uns von Seiten der Kooperation dazu entschieden, dem Vorschlag der Obersten Landesplanungsbehörde - sprich dem Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen von Tarek Al Wazir - und der Oberen Landesplanungsbehörde der geschätzten Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid zum Umgang mit dem Gutachten zu folgen.

Wie von Dr. Natalie Scheck aus dem Wirtschaftsministerium im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klima am 24.02.22 empfohlen und bereits in der Ursprungsfassung des Eckpunktepapiers vom RP - siehe Kapitel 10.5 - vorgeschlagen, werden die klimarelevanten Flächen einer Abwägung unterzogen.

Warum diese Vorgehensweise - gedeckt durch die ausdrückliche Empfehlung der zuständigen Landesbehörden - in Reihen der Grünen in der vergangenen Woche eine erhebliche - und aus meiner Sicht auch emotional überfrachtete, unqualifizierte - Kritik ausgelöst hat, ist uns nach wie vor schleierhaft.

Bleibt der Umgang mit den Regionalen Grünzügen: Ja, wir bekennen uns als Kooperation dazu, dass die Städte und Gemeinden in der Region ein Mindestmaß an Entwicklungsmöglichkeiten haben müssen.

Und ja, wir haben erkannt, dass die Ungleichverteilung - also die viel zitierte „Unwucht“ - nur dann beseitigt werden kann, wenn Eingriffe in die Regionalen Grünzüge erfolgen.

Und nochmal ja, wir haben auch erkannt, dass die von Tarek Al Wazir ins Leben gerufene „Allianz für Wohnen“ mit dem Ziel der Schaffung von 360.000 Wohnungen (83 Prozent in Südhessen) insbesondere im „Frankfurter Bogen“ nur dann eine Chance hat, wenn wir auch Eingriffe in die bisherigen Regionalen Grünzüge zulassen.

Im Gegenzug haben wir aber auch beschlossen, dass die Grünzüge auch dort ausgewiesen werden, wo sie bisher nicht vorhanden sind. Und wir werden entgegen dem Vorschlag des RP beschließen, dass ein künftiger Ausgleich im gleichen Naturraum zu erfolgen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auf die aus unserer Sicht eher marginalen weiteren Änderungen im Eckpunktepapier werde ich heute in der Generaldebatte nicht weiter eingehen. Von 14 Punkten beziehen sich allein fünf auf das Regionale Einzelhandelskonzept, drei auf das Nachliefern von Grundlagendaten, eine auf die Schaffung eines Planzeichens für Erholungswege außerhalb des Regionalparks und eine auf die nachrichtliche Darstellung der Windvorrangflächen.

Ich bedanke mich aber an der Stelle im Namen der SPD-Fraktion bei der Regierungspräsidentin für die gute und verlässliche Zusammenarbeit mit Ihrem Hause.

Herzlichen Dank Frau Lindscheid für die Unterstützung bei der Vorbereitung der bereits gefassten und heute zu fassenden Beschlüsse. Unsere Aufgabe entsprechend sind wir des Auftrags des Hessischen Landesplanungsgesetzes und des Landesentwicklungsplanes nachgekommen. Es ist in der Zusammenarbeit wie beim TPEE erneut die Erkenntnis gereift, dass trotz unterschiedlicher Parteibücher, Fleiß, Mut und Verantwortungsbereitschaft für die regionale Aufgabenwahrnehmung von Ihrer Seite goutiert und unterstützt werden.

Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit unseren heutigen Entscheidungen eine gute Grundlage für die weitere Arbeit in Ihrem Hause geben. Wir sind ebenso überzeugt, dass wir im Sinne der Region die Aspekte Ökologie, Ökonomie und Soziales mit den Entscheidungen zum APK 2.0 und zum Eckpunktepapier in Einklang bringen.

Glück auf!