Mainhausen: Erneute Haushaltsgenehmigung mit „Note 1“!
Keine weiteren Auflagen für 2017 und 2018 / Niedrige Steuersätze im Kreisvergleich
Durch die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 sieht sich die SPD-Fraktion erneut in ihrem finanzpolitischen Kurs bestätigt. Wie Frank Simon, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, mitteilt, wurde mit der Genehmigung lediglich die Einhaltung des Haushaltssicherungskonzeptes und dessen Fortschreibung gefordert. Laut Schreiben der Kommunalaufsicht wird „wegen der umfangreichen Maßnahmen der Gemeinde Mainhausen zur Haushaltskonsolidierung von weiteren Auflagen zum Doppelhaushalt 2017 und 2018 abgesehen“.
„Der Anfang des Jahres beschlossene Haushalt der Gemeinde weist für die Jahre 2017 und 2018 kein Defizit aus. Auch die mittelfristige Finanzplanung ist frei von Defiziten und schließt mit Überschüssen ab. Aus diesem Grundwürdigt Landrat Oliver Quilling (CDU) in seiner Funktion als Kommunalaufsicht die Einhaltung der ‚Leitlinien zur Konsolidierung kommunaler Haushalte des Hessischen Innenministeriums‘ und des entsprechenden Finanzplanungserlasses“, so Frank Simon.
Besondere Würdigung erfährt die gemeindliche Finanzplanung auf Grund seiner Gegenwartsbezogenheit. So lobt Landrat Quilling: „Herauszustellen ist die besondere Aktualität der im Doppelhaushalt dargestellten Werte: Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde bereits aufgestellt und geprüft. Den Erlassen (…) zur Einhaltung fristgerechter Jahresabschlüsse wird damit entsprochen“.
Frank Simon freut sich insbesondere, dass die Konsolidierung bei niedrigen Steuerhebesätzen erfolgt: „Der Hebesatz der Grundsteuer B (Abgabe für bebaute oder bebaubare Grundstücke) ist mit 394 Punkten im Vergleich zum restlichen Kreis Offenbach immer noch der zweitniedrigste - lediglich Gewerbesteuerprimus Neu-Isenburg kann sich geringere Steuersätze leisten. In der Nachbarkommune Seligenstadt müssen so zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zum Beispiel 431 Punkte, im Rodgau 450 und Dietzenbach und Langen 600 Punkte entrichtet werden.“
Bei der Gewerbesteuer wird mit 357 Punkten zudem lediglich der Nivellierungssatz des Landes Hessen angelegt. Also der Messbetrag auf dessen Grundlage zwangsweise Kreis- und Schulumlage abzuführen sind. „Auch hier haben nur Neu-Isenburg (345 Punkte) und Seligenstadt (350 Punkte) günstigerer Steuersätze und erlauben sich den Luxus, Umlagen an den Kreis abzuführen, für die sie im Sinne des Haushaltsrechtes faktisch keine Einnahmen generieren. Den Spitzensteuersatz erhebt Dietzenbach (395 Punkte) gefolgt von Rodgau und Rödermark (380 Punkte).“
Erfreut zeigt sich Simon auch über die Tatsache, dass trotz enormer Kostensteigerungen im KiTa und U3-Bereich und der Erhöhung der Zuschüsse für die Betreuenden Grundschulen keine Mehrbelastungen für die Familien durch Gebührenerhöhungen beschlossen werden mussten. „Wir leisten damit einen echten Beitrag zur Generationengerechtigkeit und sorgen mit einer soliden Haushaltspolitik dafür, künftige Generationen mit einer ordentlichen Bildung statt mit unseren Schulden zu versehen. So fließen in Mainhausen die kompletten Steuermehreinnahmen nachweislich in die Kinderbetreuung und dienen dazu, die Gebührensätze für die Familien bei steigenden Kosten - insbesondere im personalintensiven U3-Bereich - stabil zu halten. Vor diesem Hintergrund werten wir die Genehmigung von Landrat Quilling erneut als Note 1 für eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik.“