Flächennutzungsplan „manroland“ im Römer beschlossen
Frühere Industriebrache nun auch planerisch Wohngebiet
Frankfurt Die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain hat in ihrer Sitzung am 02. März 2016 im Frankfurter Römer die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) für die Umwandlung des manroland-Geländes in Mainhausen beschlossen. Wie Mainhausens Mitglied in der Verbandskammer Kai Gerfelder (SPD) informiert, wurde der Beschluss einstimmig gefasst. „Damit ist die letzte Hürde genommen. Eine Änderung des RegFNP war Voraussetzung, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für das Areal entwickeln kann.“
Wie Gerfelder weiter berichtet, war das vorgelegte Tempo im angestrebten Änderungsverfahren rekordverdächtig. „Durch das hervorragende Zusammenspiel aller Beteiligten, konnten die Fachabteilungen im Regionalverband zügig arbeiten. Eine anberaumte Sondersitzung des Regionalvorstands in der Sommerpause hat zusätzlich zu einer Beschleunigung geführt. Unser Dank gilt dabei nochmals dem Planungsdezernenten Thomas Horn, der das Verfahren von Anfang an äußerst positiv begleitete.“
Beigeordneter Horn (CDU), selbst gebürtiger Mainhäuser, lobte hingegen im Rahmen der vergangenen Gremiensitzungen die Vorarbeiten bei der Gemeinde: „Die von Bürgermeisterin Ruth Disser eingereichten Unterlagen haben uns den Aufwand sehr erleichtert. Im vorliegenden Fall haben Verbandskammer-Mitglied Gerfelder, Bürgermeisterin Disser und der Regionalverband zielstrebig gearbeitet. Ich kann die Gemeinde zu dem Projekt nur beglückwünschen. Bei manroland handelt es sich um ein hervorragendes Projekt, um auf die enorm vorhandene Wohnungsnachfrage im Rhein-Main-Gebiet zu reagieren.“
Auf dem Gelände werden nach derzeitigem Planungsstand 284 Wohneinheiten entstehen, die Platz für bis zu 700 Menschen bieten. Darüber hinaus sind bei der Planung zur Stärkung der Einzelhandelsstrukturen und der sozialen Infrastruktur in Mainhausen folgende Nutzungen vorgesehen: Die Firma Tegut errichtet Nahversorger als Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Bedarf und ergänzt die Versorgung mit Metzgereiprodukten. Ebenso ist Raum vorgehalten für eine Kinderbetreuungseinrichtung, ein Spielplatz und Sonderwohnformen, z.B. in Form einer Einrichtung für Seniorenwohnen oder Betreutes Wohnen.