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CDU und SPD streben zum Langener Waldsee Vergleich an

Banzer und Schindler: „Langfristig abgestimmtes Konzept für einzigartiges Freizeit- und Erholungsgebiet nur im Einvernehmen aller Beteiligten möglich“

Die Fraktionen von CDU und SPD in der Regionalversammlung Südhessen streben in der rechtlichen Auseinandersetzung um den Langener Waldsee einen Vergleich an. Kern des Vergleichs soll die Anerkennung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 sein, dessen Festlegungen offenkundig nicht mehr geändert werden können. Das Areal soll daher planungsrechtlich wieder als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagestätten ausgewiesen werden. Im Gegenzug erwartet die Koalition, dass die Firma Sehring die anhängige Normenkontrollklage zurückzieht und die Gerichtskosten übernimmt. Die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und SPD, MdL Jürgen Banzer und Harald Schindler, begründen ihre Initiative damit, dass für das in der Region einzigartige Freizeit- und Erholungsangebot am Langener Waldsee ein langfristig abgestimmtes Konzept entwickelt werden soll: „Das ist nur im Einvernehmen aller Beteiligten möglich.“ Daher sei es notwendig, zu einem Vergleich im anhängigen Rechtsstreit zu kommen.

Der Antragstext und die Begründung im Wortlaut:

Der Langener Waldsee ist die größte offene Wasserfläche im Rhein-Main-Gebiet. Das Freizeit- und Erholungsangebot ist in der gesamten Region einzigartig. Deshalb ist von großer Bedeutung, dass diese überörtlich bedeutsame Freizeit- und Erholungseinrichtung in ein langfristig zwischen der Stadt Langen, der Firma Sehring sowie der Regionalversammlung Südhessen und dem Regionalverband Frankfurt RheinMain abgestimmtes Konzept eingebunden ist. Angesichts der enormen Bautätigkeit im Kern der Region, vor allem auch der Hochhausbauten in Frankfurt am Main, für die besonders hochwertige Baustoffe benötigt werden, ist zudem eine langfristige Sicherstellung der ortsnahen Rohstoffversorgung von besonderer Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund wird um Zustimmung zum nachstehenden Beschlussvorschlag gebeten:

  1. Die Regionalversammlung bittet die Verwaltungsspitzen des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, mit der Firma Sehring, Langen, einerseits und der Obersten Landesplanungsbehörde andererseits Verhandlungen darüber aufzunehmen, einen Vergleich zu dem unter Az. 4 C 2108/15.N geführten - zur Zeit ruhenden - Normenkontrollverfahren abzuschließen.
  2. Die Regionalversammlung erklärt ihre Bereitschaft, der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes/RegFNP zuzustimmen, wonach die derzeit im Bereich des Tagebaus von Sehring bestehenden Zielausweisungen/Darstellungen 'Vorranggebiet Forstwirtschaft', 'Vorranggebiet Regionaler Grünzug', 'Vorranggebiet Regionalparkkorridor' und 'Vorranggebiet für den Grundwasserschutz' durch die Zielausweisung/Darstellung eines 'Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, Planung für den Abbau von Kiessand' mit einer Fläche von mindestens 63,7 ha so ersetzt werden, dass die zukünftigen Zielausweisungen/Darstellungen des Regionalplans/RegFNP den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 für die Südosterweiterung des Tagebaus von Sehring nicht weiter entgegen stehen.
  3. Im Gegenzug erwartet die Regionalversammlung von der Firma Sehring die Rücknahme des Normenkontrollverfahrens, sobald das unter 2. genannte Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist und der ebenfalls unter 2. genannte Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat. Ziel der unter 1. erbetenen Verhandlungen soll auch sein, dass die Gerichtskosten des Normenkontrollverfahrens von der Firma Sehring übernommen werden, während jede Partei die übrigen Verfahrenskosten selbst trägt.

Begründung:

Der Langener Waldsee ist mit 72.000 Quadratmetern Wasserfläche das größte Freizeit- und Erholungszentrum des Rhein-Main-Gebietes. Das Strandbad mit 900 Meter Sandstrand und Liegewiesen ist in den Sommermonaten ein einzigartiger Anziehungspunkt mit 20.000 Besuchern an heißen Tagen. Segler und Surfer finden im Rhein-Main-Gebiet keinen vergleichbar weitläufigen See. Bereits vom früheren Umlandverband Frankfurt wurden Konzepte entwickelt, den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen, zu denen auch die ruhige Erholung und der Naturschutz gehören, gerecht zu werden. Mit der steigenden Zahl der Menschen, die im Kern des Ballungsraumes leben, arbeiten und sich hier auch erholen wollen, nimmt die Bedeutung des Langener Waldsees noch zu.

Ein langfristig angelegtes Konzept für das größte Freizeit- und Erholungsgebiet im Rhein-Main-Gebiet, zu dem u.a. auch die Lösung von An- und Abfahrt (die einschlägigen Rundfunkdurchsagen an heißen Sommertagen wiederholen sich alljährlich) ist nur im Einvernehmen aller Beteiligten möglich. Dazu gehört vorrangig das Unternehmen Sehring. Ohne den jahrzehntelangen Kiesabbau wäre dieser attraktive See nicht entstanden.

Seit einem Jahr ruht das von dem Unternehmen angestrengte Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dem vorangegangen genehmigte das RP Darmstadt unter Anordnung der sofortigen Vollziehung den Beginn des Quarzsand- und Kiesabbaus auf einer Teilfläche von 7,5 unter rechtlicher Würdigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013. Der hiergegen vom BUND beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingelegte Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzuges und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde mit Beschluss vom 31.01.2014 abgelehnt. Diese erstinstanzliche Entscheidung wurde in der Folge vom Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Beschluss vom 20.02.2014 bestätigt.

Es ist daher angezeigt, Vergleichsverhandlungen zu führen und zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Grundlage des Vergleichs soll sein, dass die Regionalversammlung ihre Bereitschaft erklärt, den Regionalplan Südhessen/RegFNP den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 für die Südosterweiterung des Tagebaus der Firma Sehring anzupassen. Umgekehrt soll sich die Firma Sehring zur Rücknahme des Normenkontrollverfahrens sowie der Übernahme der Gerichtskosten verpflichten, sobald das Verfahren zur Änderung des Regionalplans/RegFNP erfolgreich abgeschlossen ist und der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat; die Verfahrenskosten soll jede der beteiligten Parteien selbst übernehmen.

Es ist wünschenswert, dass der Regionalverband Frankfurt am Main im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit „Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen von überörtlicher Bedeutung“ in Abstimmung mit der Stadt Langen, der Firma Sehring und der Vielzahl von Akteuren rund um den Langener Waldsee ein langfristig tragfähiges und attraktives Konzept erarbeitet.

Frankfurt am Main, 15. August 2017